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Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
 

Gefährdungsbeurteilungen sind für alle Unternehmen zwingend notwendig.
 
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbschgG) sind in den §§ 4-6 die Unternehmerpflichten hinsichtlich der Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen im Betrieb festgelegt.
 
Gefährdungsmatrix - Klicken zum Vergrößern
Gefährdungsmatrix - Klicken zum Vergrößern
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der für den Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen. Darauf aufbauend sind geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu realisieren.
 
Das beinhaltet die sog. Gefährdungs- und Risikobeurteilung inklusive Dokumentation. Die Umsetzung dieser Forderung allein verlangt entsprechende Erfahrung und das nötige Know-how im Arbeitsschutz - und genau dieses bieten wir Ihnen an.

Ihre Vorteile:

  • Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
  • Senkung von Fehlzeiten
  • Einsparungen durch Steuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb (betriebliches Führungsinstrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes)
  • Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Bestandteil des Qualitätsmanagements Ihres Unternehmens)
Haben Sie Interesse an der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsplätze?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie gerne weiter!
 
E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de
 Dipl.-Ing. Holger G. Maltz
 Kruppstrasse 253
 D 42113 Wuppertal
 
 Telefon:   0202 - 2761108
 Mobil: 0151 - 22633476
 Fax: 0202 - 2761109

 www.ingenieurbuero-maltz.de
 info@ingenieurbuero-maltz.de
 
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