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Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
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Gefährdungsbeurteilungen sind für alle Unternehmen
zwingend notwendig. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbschgG) sind in den §§ 4-6 die
Unternehmerpflichten hinsichtlich der Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen
im Betrieb festgelegt. |
Gefährdungsmatrix - Klicken zum Vergrößern |
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Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der für den Beschäftigten mit der
Arbeit verbundenen Gefährdungen. Darauf aufbauend sind geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zu ermitteln und zu realisieren. Das beinhaltet die sog. Gefährdungs- und Risikobeurteilung inklusive Dokumentation. Die Umsetzung dieser Forderung allein verlangt entsprechende Erfahrung und das nötige Know-how im Arbeitsschutz - und genau dieses bieten wir Ihnen an. |
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Ihre Vorteile:
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie gerne weiter! E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de |
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Dipl.-Ing. Holger G. Maltz Kruppstrasse 253 D 42113 Wuppertal
www.ingenieurbuero-maltz.de info@ingenieurbuero-maltz.de |
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